
Abwassergebühren
Die Stadt Passau erhebt für die Einleitung von Abwasser in die städtische Kanalisation Einleitungsgebühren.
Bei Grundstücken mit einer Versiegelungsfläche von weniger als 500 Quadratmetern wird die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab erhoben, es sei denn, der Gebührenschuldner beantragt die getrennte Veranlagung nach dem gesplitteten Maßstab. Die einheitliche Abwassergebühr beträgt derzeit 2,23 € je m³ Abwasser.
Bei Grundstücken mit einer Versiegelungsfläche von mehr als 499 Quadratmetern oder bei entsprechender Antragstellung werden Schmutzwassergebühren und Nieder-schlagswassergebühren getrennt nach dem gesplitteten Maßstab erhoben.
Die Schmutzwassergebühren bemessen sich nach der anfallenden Schmutzwassermenge, welche dem Frischwasserverbrauch entspricht, die Niederschlagswassergebühren nach der Größe und der Versiegelungsart der versiegelten Flächen.
Bei der getrennten Veranlagung beträgt derzeit die Schmutzwassergebühr 1,74 € je m³ Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr 0,58 € je m² Versiegelungsfläche.
Rechtliche Grundlagen:
Ansprechpartner finden Sie hier im Behördenwegweiser.