Die Schulverwaltung Passau

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung der Stadt Passau sind stets bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben so bürgerfreundlich und serviceorientiert wie möglich das Optimale für das schulische Wohlergehen der Familien in Passau zu erreichen. Schließlich stellt das spätere Berufsleben, aber auch bereits die weitere schulische oder universitäre Ausbildung immer höhere Anforderungen.

Die Schulverwaltung der Stadt Passau hat diverse Zuständigkeiten, die sich einerseits aus der Sachaufwandsträgerschaft zahlreicher Schulen verschiedenster Schularten ergeben, andererseits aber auch aus gesetzlichen Vorschriften, die sich auf den Wohnort des Schulkindes bzw. der Eltern stützen.

Im Wesentlichen übt die Schulverwaltung folgende Themenbereiche aus: 

  • Allgemeine Angelegenheiten der Schulträgerschaft
  • Gastschulverhältnisse
  • Mitwirkung bei der Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen und Sprengeln
  • BAföG und Meister-BAföG
  • Beschaffung und Verwaltung der Lehr- und Lernmittel, sowie Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen einschließlich Schulsportstätten und Hausmeisterwohnungen
  • Schulentwicklungsplanung
  • Schülerbeförderung
  • Schulzwang
  • Verwaltung der Schulgebäude, Schulsportstätten und sonstige Schuleinrichtungen 

Die Schulverwaltung der Stadt Passau finden Sie hier im Behördenwegweiser