Hund an- oder abmelden

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Besteuert wird die Haltung von über 4 Monate alten Hunden. Die Steuerpflicht tritt auch ein, wenn sich der Hund nur in Pflege, in Verwahrung, auf Probe oder zum anlernen im Haushalt aufhält. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jedes Jahr am 01.04. zur Zahlung fällig. Die Steuer entfällt, soweit ein Hund im Kalenderjahr für weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate gehalten wurde.

Der Hundehalter hat selbst die Haltung eines über 4 Monate alten Hundes unverzüglich gegenüber der Steuerstelle der Stadt Passau anzuzeigen. Ansprechpartner in der Steuerstelle finden Sie hier. Die Hundesteuer wird gemäß der städtischen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erhoben. Diese finden Sie unter dem Punkt "Stadtrecht".

Die aktuellen Steuersätze betragen:

  • für Kampfhunde  200,00 €  / Jahr
  • für alle übrigen Hunde   30,00 €  / Jahr