Rund um die Wohnung

Informationen zur Meldepflicht

 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachkommen.

Wie kann ich mich anmelden ?

Die An- oder Abmeldung kann persönlich bei den Bürgerämtern der Stadt Passau erfolgen.

Sie ist in Ausnahmefällen auch auf dem Postweg möglich. Den vorgeschriebenen Vordruck (Meldeschein) erhalten Sie hier.

Bringen Sie bitte die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderpass) für alle anzumeldenden Personen mit oder legen die Kopien dem Meldeschein bei.

Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt. In den übrigen Fällen verständigt die Zuzugsgemeinde die Wegzugsgemeinde vom Wohnungswechsel.

Umschreibung von Kfz-Papieren

Gleichzeitig können Sie bei der Anmeldung auch die Ummeldung des Kraftfahrzeugs vornehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier in unserem Behördenwegweiser.