
Bachpatenschaften - für engagierte und umweltbewusste Bürger
Gewässer brauchen Schutz und Pflege
Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung sind öffentlich-rechtliche Aufgaben. Zuständig sind - je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers - der Freistaat Bayern, die Bezirke oder die Gemeinden. Anstelle der Gemeinden können auch Wasser- und Bodenverbände die Aufgaben des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung übernommen haben. Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere Gewässerpflegemaßnahmen, wie die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer und der Uferstreifen und die Räumung und Reinigung des Gewässerbettes.
Bachpatenschaften - Was ist das?
Engagierte und umweltbewußte Bürger können die zum Gewässerausbau und zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten bei der Gestaltung und Pflege der Gewässer und ihrer Uferbereiche aktiv durch "Bachpatenschaften" unterstützen. 
Ziel einer Bachpatenschaft
Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, den nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten dabei zu unterstützen, das Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem naturnahen Zustand zu erhalten bzw. soweit möglich, in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern damit die biologische Wirksamkeit der Gewässer und das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer gleichermaßen. Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, insbesondere junge Bürger eine gute Möglichkeit, in einem vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen Bereich aktiv mitzuwirken.
Welche Aufgaben kann ein Bachpate übernehmen?
Als mögliche Aktivitäten einer Bachpatenschaften kommen in Betracht:
das regelmäßige Beobachten der Bäche,
- das Dokumentieren ihres Zustandes und ihrer Veränderungen einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt,
- das Weitergeben der Informationen an die Unterhaltspflichtigen und Aufsichtsbehörden,
- das Mitarbeiten bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen; hierzu gehören z.B. Uferbepflanzungen oder Reinigungsaktionen,
- die Information und Aufklärung der Mitbürger zur Förderung des Bewusstseins für den besonderen ökologischen Wert eines Gewässers und ein verantwortungsbewusstes Handeln am Gewässer.
Umgekehrt können Bachpaten aus ihrer Arbeit wichtige praktische Anregungen für ihr eigenes Umweltengagement erhalten. Außerdem lernen sie die vielfältigen Funktionen der Gewässer und ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt am praktischen Beispiel kennen.
Wer kann Bachpate sein?
Bachpatenschaften können alle interessierten Bürger, Vereine, Naturschutzgruppen und -verbände Schulen und Schulklassen übernehmen. Wichtig ist, dass die Bachpatenschaft eine Kontaktperson auswählt, die die jeweiligen Aktivitäten mit den Unterhaltungspflichtigen, Behörden usw. abstimmt. Für Schulklassen bietet sich eine gute Möglichkeit, den naturkundlichen Unterricht praktisch zu gestalten.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu beachten?
Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:
- Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z.B. Bezirke, Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
- Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbaus bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.
Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.
- Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.
- Bachpatenschaften haften unabhängig von einer Kostenerstattung im vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.
Bachpatenschaften in Passau
Im September 1996 beschloss der Umweltausschuss der Stadt Passau ein 10-Jahresprogramm, um nach dessen Vorgaben die meisten Naturschäden an Passaus Bächen zu beheben. Die selbe Sitzung ergab auf Anregung des Umweltamtes, dass „zum Schutz, Erhalt und Optimierung der örtlichen Bäche ... interessierte Verbände und Organisationen durch Bachpatenschaften aktiv mit einbezogen werden sollten“.
Von den 52 Bächen im Stadtgebiet Passau (Gewässer III. Ordnung) mit ca. 70 km Gesamtlänge konnten für 29 bereits Bachpaten gewonnen werden. Die Bachpatenschaft ist eine ehrenamtliche, aktive Mitarbeit bei der Pflege und Entwicklung der Gewässer. Dazu wird, jeweils für die Dauer von drei Jahren, zwischen den Bachpaten und der Stadt Passau eine Vereinbarung getroffen, welche die Tätigkeitsfelder und Befugnisse der Bachpaten beinhaltet. So sollen mindestens einmal jährlich im Rahmen der „Rama dama“ Aktion oder bei Bedarf die Bäche von Abfall befreit werden, neu angelegte Bepflanzungen an den Bachufern gepflegt und Neophyten bekämpft werden. Die Bachpaten beobachten regelmäßig die Gewässer und geben auffällige Ereignisse an die Stadt weiter. Diese steht dem Bachpaten beratend zur Seite und stellt ihm bei Bedarf das erforderliche Gerät bzw. Material zur Verfügung. Der Bachpate wird bei der Aufstellung eines Gewässerpflegeplans gehört und bei Unterhaltungsmaßnahmen über deren geplante Umsetzung informiert.
Das Spektrum der Bachpaten reicht von Schulen, politischen Gruppierungen, Vereinen, Jugendgruppen, Einzelpersonen bis hin zu sonstigen Interessensgruppen. Zum Informationsaustausch und Fortbildung finden so genannte „Bachpatenstammtische“ statt, bei denen fachliche und aktuelle Themen vorgestellt und besprochen werden, Meinungen ausgetauscht und Informationen und Anregungen für weitere Projekte an den Bächen gesammelt werden. Ergänzt werden die Stammtische durch Exkursionen, bei denen an praktischen Beispielen das Thema Wasser und Natur näher gebracht werden soll. Fachlich stehen den Bachpaten sowohl das Umweltamt als auch die Spezialisten vom Wasserwirtschaftsamt unterstützend zur Seite.
Seit der Einführung der Bachpatenschaften sind unter Einbezug der Bachpaten und ihrer tatkräftiger Unterstützung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Bächen durchgeführt worden. Neben der Neophytenbekämpfung und der Renaturierung einzelner Bachabschnitte sind auch die Entfernung von Verrohrungen, das Anlegen von Furten und die zahlreichen Pflanzmaßnahmen an den Bachufern und der nächsten Umgebung zu nennen. Die Passauer Bachpaten haben mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einige Verantwortung und Aufgaben zum Wohle „Ihrer“ Bäche übernommen. Nicht zuletzt können durch die regelmäßigen Begehungen eventuelle Belastungen oder negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und darauf reagiert werden.
Haben Sie Interesse an einer Bachpatenschaft?
Dann melden Sie sich hier beim Umweltamt der Stadt Passau.