Überschwemmungsgebiete

Seit 01.01.2008 besteht aufgrund entsprechender Vorschriften der Wassergesetze eine gesetzliche Pflicht, Überschwemmungsgebiete an Gewässern oder Gewässerabschnitten mit Schadenspotential festzusetzen.
Für Gebiete mit hohem Schadenspotential, das insbesondere in Siedlungsgebieten gegeben ist, hat die Festsetzung bis 10. Mai 2010 (verlängert bis 22. Dezember 2013) zu erfolgen. Dabei ist von einem Hochwasser auszugehen, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (=Bemessungshochwasser). 
Für die Gewässer I. Ordnung (Donau, Inn und Ilz) im Stadtgebiet Passau wurde das Überschwemmungsgebiet vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Deggendorf als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde berechnet bzw. ermittelt und in Lageplänen (i.M. 1: 25.000 bzw. 2.500) detailliert gekennzeichnet.

Nach abgeschlossener Behörden- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung und Übermittlung der vollständigen Karten durch das WWA an die Stadt Passau erfolgt nun die  Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung, der im Anschluss das Verfahren zum Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnung bei der Stadt Passau folgen wird.

Den entsprechenden Übersichtslageplan i.M. 1: 25.000 finden Sie hier.   
Ein interaktiver Lageplan mit beliebiger Ausschnittsvergrößerung kann hier abgerufen werden.

Wildbachgefährdungsbereiche sind nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BayWG ebenfalls als Überschwemmungsgebiet, jedoch ohne Frist festzusetzen.

Ein Abschnitt des Mühltalbaches liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebietes nach § 73 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 WHG und ist daher verpflichtend als Wildbachgefährdungsbereich festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern.

Sie finden den entsprechenden Abschnitt in folgendem Kartenmaterial dargestellt: