Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, d.h. die Bauleitplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen bzw. zu entwickeln, die städtebauliche Gestalt sowie das für Passau charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für die Bauleitplanung ist das – bundesweit geltende – Baugesetzbuch (BauGB). Als die wichtigsten ergänzenden Vorschriften sind hier die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV) zu nennen.
Hauptinstrument der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne. Hierunter sind der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne zu verstehen.
Eine Übersicht über die vorhandenen Bebauungspläne finden Sie hier.
Bebauungspläne umfassen nur Teilbereiche des Stadtgebietes und werden von der Stadt Passau als Satzung erlassen, d.h. – anders als der Flächennutzungsplan – binden die Bebauungspläne nicht nur die öffentlichen Stellen, sondern sind unmittelbar rechtswirksam gegenüber jedermann.
Neben diesen Bauleitplänen existieren in Passau – als weitere, die Bodennutzung regelnde Satzungen – die Außenbereichssatzungen und die Innenbereichssatzungen, wie z.B. die Ortsabrundungssatzung.
Die Aufstellung, Änderung sowie auch die Aufhebung des Flächennutzungsplanes bzw. der Bebauungspläne erfolgt in detailliert im Baugesetzbuch geregelten Verfahren.
Die Öffentlichkeit hat – im Rahmen dieser Vorschriften – in diesen Verfahren ein Informations- bzw. Mitwirkungsrecht.
Ihren Ansprechpartner bei der Stadt Passau finden Sie hier.