Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (bei der Stadt Passau die Regierung von Niederbayern) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.

Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:

  • Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen) 
  • überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen, Bahnanlagen) 
  • Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe) 
  • Wasserflächen (z. B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen) 
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald 
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen 
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Diese exemplarische Aufzählung (vgl. § 5 Abs. 2 BauGB) fließt in die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes ein, dem ergänzend eine schriftl. Begründung beigefügt werden muss.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Passau - datiert aus dem Jahre 1992 – wird jedoch laufend fortgeschrieben.

 

Ihren Ansprechpartner bei der Stadt Passau finden Sie hier.