Abwassergebühren
Zum 01.01.2011 ist in der Stadt Passau eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) in Kraft getreten.
Danach werden bei allen Grundstücken Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren getrennt nach dem gesplitteten Maßstab erhoben. Die Schmutzwassergebühren (1,84 € /m³) bemessen sich nach der anfallenden Schmutzwassermenge und werden in der Regel von der Stadtwerke Passau GmbH zusammen mit den sonstigen Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Gas) erhoben (§ 11 BGS-EWS/FES).
Die Niederschlagswassergebühren (0,42 €/m²) bemessen sich nach der Größe und der Art der versiegelten Flächen und werden von der Stadt in einem gesonderten Bescheid festgesetzt (§§ 11 u. 12 BGS-EWS/FES).
Als Versiegelungsfläche gilt der bebaute und der befestigte Teil des Grundstücks, von dem aus Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt wird, multipliziert mit dem in der Anlage 1 der Satzung festgelegten Faktor.
Rechtliche Grundlagen:
Anschrift
Stadt Passau, Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: poststelle@passau.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 7.30-16.00, Mittwoch, Freitag 07.30-12.00, Donnerstag 07.30-17.00
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